DECKBEDINGUNGEN 

Bei Bedeckung einer Stute unterwirft sich der Halter folgender Vereinbarung.        

Vorraussetzung für die Bedeckung:

Eine Aufnahme der Stute ist nur möglich, wenn diese gesund und gegen Herpes, Influenza und Tetanus geimpft ist. Impfpass muss vorgelegt werden.

Eine frische Tupferprobe ist erforderlich, deren Ergebnis einwandfrei sein muss. Die Tupferprobe darf nicht älter als 8 Tage sein.

Hufeisen sind zu entfernen.

Kopie der Haftpflichtversicherung ist beizubringen.
Die Deckscheine sind vom Stutenhalter mitzubringen.

Bedeckung der Stute:

Eine möglichst genaue Einschätzung der Rosse durch den Stutenhalter ist erforderlich.

Bedeckung durch unserer Hengste erfolgt nach Probieren an der Hand. Je nach Einschätzung des Deckhalters behält sich dieser vor die Stute einseitig oder beidseitig mit Deckseilen zu belegen. Die Bedeckung erfolgt in der Regel am zweiten und am vierten Tag der Rosse.
Die Bedeckung erfolgt nur im Beisein unseres Haustierarztes.
Die Kosten trägt der Stutenhalter.

Bei Nichtaufnahme ist eine weitere Bedeckung in der Folgerosse im Deckpreis enthalten, danach fällt die Decktaxe neu an.

Die Bedeckung erfolgt nur in Anwesenheit des Stutenhalters, der sich dazu verpflichtet die Stute bei der Bedeckung festzuhalten.

Kosten:

Die Unterstellkosten für die Stute betragen 15 Euro pro Tag, mit Fohlen bei Fuss, 18 Euro pro Tag. Fällig bei Abholung der Stute.

Die Decktaxe wird fällig bei Einstallung der Stute.

Sonstiges:

Jegliche Haftpflicht- bzw. erforderliche Tierarztkosten trägt der Besitzer der Stute.


Für eine ordnungsgemäße Abnahme der Tupferprobe haftet der tätige Tierarzt.

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